GtDWSVVDV Art. 13Dauer und Aufbau des Studiums
Abschnitt 3 Studium
Das Studium umfasst ein Bachelorstudium sowie zwei berufspraktische Studienzeiten, die in der Regel in Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung einschließlich ihrer Schulungseinrichtungen absolviert werden. Das Studium gliedert sich wie folgt: Nr.
Ausbildungsabschnitt
Ausbildungsort
Dauer
1
berufspraktische Studienzeit I
in den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
1,5 Monate
2
Lehrveranstaltungen während des Bachelorstudiums
an einer kooperierenden Hochschule nach den dort geltenden Bestimmungen
je nach Studiengang: 36 oder 42 Monate
3
Praxissemester und Praxisphasen während des Bachelorstudiums
in den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung nach den an der kooperierenden Hochschule geltenden Bestimmungen
4
berufspraktische Studienzeit II
in den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
insgesamt 6 Monate während der vorlesungsfreien Zeiten des Bachelorstudiums und nach Abschluss des Bachelorstudiums