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GtDWSVVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

GtDWSVVDV Art. 13Dauer und Aufbau des Studiums

Abschnitt 3 Studium

In KraftAmtlicher Text

Das Studium umfasst ein Bachelorstudium sowie zwei berufspraktische Studienzeiten, die in der Regel in Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung einschließlich ihrer Schulungseinrichtungen absolviert werden. Das Studium gliedert sich wie folgt: Nr.

Ausbildungsabschnitt

Ausbildungsort

Dauer

1

berufspraktische Studienzeit I

in den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

1,5 Monate

2

Lehrveranstaltungen während des Bachelorstudiums

an einer kooperierenden Hochschule nach den dort geltenden Bestimmungen

je nach Studiengang: 36 oder 42 Monate

3

Praxissemester und Praxisphasen während des Bachelorstudiums

in den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung nach den an der kooperierenden Hochschule geltenden Bestimmungen

4

berufspraktische Studienzeit II

in den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

insgesamt 6 Monate während der vorlesungsfreien Zeiten des Bachelorstudiums und nach Abschluss des Bachelorstudiums