GntDBwVVDV Art. 63Ordnung der Hochschule zum Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren
Abschnitt 5 Anerkennung und Anrechnung von außerhalb des Studiengangs erworbenen Kompetenzen
Näheres zum Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren regelt die Hochschule in einer Ordnung.