ÖkoKennzV · Verordnung zur Gestaltung und Verwendung des Öko-Kennzeichens
ÖkoKennzV Art. 5Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ÖkoKennzV · Verordnung zur Gestaltung und Verwendung des Öko-Kennzeichens
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.