ÜblG 1 · Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund
ÜblG 1 Art. 5
1. Besatzungslasten
Besatzungskosten und Auftragsausgaben (§ 1 Abs. 1 Ziff. 1) sind die Aufwendungen für Zweckbestimmungen, die in dem der Bundesregierung vom Rat der Alliierten Hohen Kommission zugeleiteten Haushalt für die Besatzungskosten und Auftragsausgaben vorgesehen sind.