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AT · Frauenförderungsplan des Bundesministeri

Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Justiz für den Zeitraum bis 31. Dezember 2030

In Kraft22 ArtikelText geprüft am 24.10.2026

Inhalt

  1. § 0
  2. Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung
  3. § 1 Ziele
  4. Maßnahmen
  5. § 2 Schutz der Menschenwürde, Mobbingverbot, Gebot zur respektvollen Begegnung
  6. § 2a Abhilfe und Informationspflichten bei (sexueller) Belästigung
  7. § 3 Erhöhung des Frauenanteils
  8. § 4 Frauenförderungsgebot
  9. § 5 Vorrangige Aufnahme
  10. § 6 Vorrang beim beruflichen Aufstieg
  11. § 7 Vorrang bei der Aus- und Weiterbildung
  12. § 7a Förderung der Aus- und Weiterbildung im Bereich der Teilauslastung oder Teilbeschäftigung
  13. § 8 Ausschreibung
  14. § 9 Vertretung in Kommissionen
  15. § 10 Weitere Maßnahmen
  16. § 11 Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten
  17. § 12 Berichte und Verständigungen
  18. Zusätzliche Maßnahmen zur Frauenförderung im Strafvollzug
  19. § 13 Aufnahmeverfahren
  20. § 14 Aus- und Weiterbildung, beruflicher Aufstieg, Wiederholung der Ausschreibung
  21. § 15 Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  22. § 16 Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Frauen
  23. § 17 Weitere Maßnahmen
  24. Zusätzliche Maßnahmen zur Frauenförderung im Bereich der Gerichtsvollzieher/innen
  25. § 18 Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  26. § 19