WFA-KlimaV · WFA-Klima-Verordnung
§ 7 WFA-KlimaVVertiefende Abschätzung der Auswirkungen auf das Klima
2. Abschnitt Durchführung der Abschätzung der Auswirkungen auf das Klima
Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen Auswirkungen auf das Klima nach den Vorgaben der Anlage 2 zu prüfen.