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AT · FAG 2024

Finanzausgleichsgesetz 2024

In Kraft37 ArtikelText geprüft am 24.10.2026

Inhalt

  1. § 0
  2. I. Finanzausgleich römisch eins. Finanzausgleich (§§ 2 bis 4 F-VG 1948)
  3. § 1 Tragung der Kosten der mittelbaren Bundesverwaltung und bestimmter mit der Besorgung der Verwaltung von Bundesvermögen zusammenhängender Aufgaben
  4. § 2 Tragung des Aufwandes für die Ausgleichszulagen
  5. § 3 Kostenbeitrag zum Heimopferrentengesetz
  6. § 4 Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen
  7. § 5 Kosten von Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union
  8. § 6 Ersatz von Besoldungskosten für die Landes- und Religionslehrerinnen und Landes- und Religionslehrer
  9. § 7 Landesumlage
  10. § 8 Voraussetzungen für die Aufnahme von Verhandlungen
  11. II. Abgabenwesen römisch zwei. Abgabenwesen (§§ 5 bis 11 F-VG 1948)
  12. § 9 A. Ausschließliche Bundesabgaben
  13. § 10 B. Zwischen Bund und Ländern (Gemeinden) geteilte Abgaben Gemeinschaftliche Bundesabgaben
  14. § 11 Beteiligung der Gebietskörperschaften an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben
  15. § 12 Plafondierung der Ertragsanteile Wiens als Land und Gemeinde
  16. § 13 Gemeindeweise Unterverteilung der Anteile der Gemeinden
  17. § 14 Vorschüsse und Abrechnungen
  18. § 15 Zuschlagsabgaben
  19. § 16 C. Ausschließliche Landes(Gemeinde)abgaben
  20. § 17 D. Gemeindeabgaben auf Grund freien Beschlussrechtes
  21. E. Vorbehalt bundesgesetzlicher Regelungen
  22. § 18 Kompetenzverteilung bei der Kommunalsteuer
  23. § 19 Interkommunaler Finanzausgleich für die Erträge aus der Kommunalsteuer
  24. § 20 Kompetenzverteilung bei der Grundsteuer und bei der Feuerschutzsteuer
  25. § 21 Kompetenzverteilung beim Wohnbauförderungsbeitrag
  26. § 22 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
  27. III. Finanzzuweisungen und Zuschüsse römisch drei. Finanzzuweisungen und Zuschüsse (§§ 12 und 13 F-VG 1948)
  28. § 23 Zukunftsfonds
  29. § 24 Finanzzuweisungen
  30. § 25 Finanzzuweisung an Länder und Gemeinden für Gesundheit, Pflege und Klima
  31. § 26 Finanzzuweisung an Gemeinden – Strukturfonds
  32. § 27 Finanzkraftstärkung von Gemeinden und Finanzierung der Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel
  33. § 28 Bedarfszuweisung an Länder – Glücksspiel
  34. § 28a Finanzzuweisung an Gemeinden – Nachhaltige Haushaltsführung
  35. § 29 Zuschüsse
  36. § 29a Zweckzuschüsse für Wohnbauförderung
  37. § 29b Zweckzuschuss an die Länder zur Unterstützung von Investitionen
  38. IV. Klimaschutzkoordinations- und Verantwortlichkeitsmechanismus römisch vier. Klimaschutzkoordinations- und Verantwortlichkeitsmechanismus
  39. § 30 Erarbeitung und Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen
  40. § 31 Tragung der Kosten für den Ankauf von Klimaschutz-Zertifikaten
  41. V. Sonder- und Schlussbestimmungen römisch fünf. Sonder- und Schlussbestimmungen
  42. § 32 Inkrafttreten, Sonderbestimmungen
  43. § 33 Außerkrafttreten