AT · EhrenzeichenG
Ehrenzeichengesetz
Inhalt
- § 0
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 1 Regelungsgegenstand und Begriffsbestimmung
- 2. Abschnitt Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
- § 2 Voraussetzung für die Verleihung
- § 3 Verleihung des Ehrenzeichens
- § 4 Statut für das Ehrenzeichen
- 3. Abschnitt Bundes-Ehrenzeichen
- § 5 Voraussetzung für die Verleihung
- § 6 Verleihung des Bundes-Ehrenzeichens
- § 7 Ausgestaltung des Bundes-Ehrenzeichens
- 4. Abschnitt Österreichisches Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst und Österreichisches Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst
- § 8 Voraussetzung für die Verleihung
- § 9 Beschränkung der Gesamtanzahl der Besitzerinnen bzw. Besitzer des Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst
- § 10 Verleihung des Ehrenzeichens und des Ehrenkreuzes
- § 11 Pflichten der Ausgezeichneten
- § 12 Bildung der Kurie für Wissenschaft und der Kurie für Kunst
- § 13 Vorsitz in der Kurie
- § 14 Beschlussfassung in der Kurie
- § 15 Aufwandsersatz für Mitglieder der Kurie
- § 16 Statut für das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst und für das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst
- 5. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
- § 17 Rechte der Ausgezeichneten
- § 18 Rechte am Ehrenzeichen
- § 19 Aufgaben der Präsidentschaftskanzlei und des Bundeskanzleramtes
- § 20 Verwaltungsabgaben
- § 21 Voraussetzungen für den Widerruf und die Aberkennung eines Ehrenzeichens sowie Verleihungshindernisse
- § 22 Vorgehensweise bei Widerruf eines Ehrenzeichens
- § 23 Vorgehensweise bei Aberkennung eines Ehrenzeichens
- § 24 Ehrenzeichenbeirat
- § 25 Strafbestimmungen
- 6. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 26 Vollziehung
- § 27 Inkrafttreten/Außerkrafttreten