AT · HSchG
HinweisgeberInnenschutzgesetz
Inhalt
- § 0
- 1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Zweck
- § 2 Persönlicher Geltungsbereich
- § 3 Sachlicher Geltungsbereich
- § 4 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften, zu bestehenden Hinweisgebersystemen und vertraglichen Vereinbarungen
- § 5 Begriffsbestimmungen
- § 6 Schutzwürdigkeit von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern
- § 7 Vertraulichkeit, Verschwiegenheitspflicht und Schutz der Identität
- § 8 Datenschutz
- § 9 Dokumentation, Aufzeichnung und Aufbewahrung von Hinweisen
- § 10 Information über die Behandlung von Hinweisen durch interne und externe Stellen
- 2. Hauptstück Interne Hinweisgebung
- § 11 Allgemeine Bestimmungen über die Einrichtung interner Hinweisgebersysteme
- § 12 Interne Hinweisgebersysteme im Bund
- § 13 Verfahren für interne Hinweise und Folgemaßnahmen
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen 1. Abschnitt, Allgemeine Bestimmungen
- § 14 Verhältnis von Hinweisgebung und Veröffentlichung
- § 15 Externe Stellen zur Entgegennahme und Behandlung von Hinweisen
- 2. Abschnitt Eignung, Verfahren und Folgemaßnahmen der Stellen für externe Hinweise 2. Abschnitt, Eignung, Verfahren und Folgemaßnahmen der Stellen für externe Hinweise
- § 16 Eignung der Meldekanäle externer Stellen
- § 17 Verfahren für externe Hinweise und Folgemaßnahmen
- 3. Abschnitt Überprüfung der Verfahren zu Hinweisen an externe Stellen und statistische Erfassung 3. Abschnitt, Überprüfung der Verfahren zu Hinweisen an externe Stellen und statistische Erfassung
- § 18 Überprüfung und Anpassung der Verfahren an Erfahrungen
- § 19 Statistische Erfassung von Hinweisen und Berichterstattung
- 4. Hauptstück Bestimmungen zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern und von Personen in ihrem Umkreis
- § 20 Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
- § 21 Information, Beratung und Verfahrenshilfe
- § 22 Befreiung von Haftung und Geheimhaltungsverpflichtungen
- § 23 Glaubhaftmachung
- 5. Hauptstück Schlussbestimmungen
- § 24 Strafbestimmungen
- § 25 Verweise auf andere Bundesgesetze und auf Unionsrecht
- § 26 Umsetzung von Unionsrecht
- § 27 Vollziehung
- § 28 Inkrafttreten