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HinweisgeberInnenschutzgesetz

In Kraft29 ArtikelText geprüft am 24.10.2026

Inhalt

  1. § 0
  2. 1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Zweck
  4. § 2 Persönlicher Geltungsbereich
  5. § 3 Sachlicher Geltungsbereich
  6. § 4 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften, zu bestehenden Hinweisgebersystemen und vertraglichen Vereinbarungen
  7. § 5 Begriffsbestimmungen
  8. § 6 Schutzwürdigkeit von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern
  9. § 7 Vertraulichkeit, Verschwiegenheitspflicht und Schutz der Identität
  10. § 8 Datenschutz
  11. § 9 Dokumentation, Aufzeichnung und Aufbewahrung von Hinweisen
  12. § 10 Information über die Behandlung von Hinweisen durch interne und externe Stellen
  13. 2. Hauptstück Interne Hinweisgebung
  14. § 11 Allgemeine Bestimmungen über die Einrichtung interner Hinweisgebersysteme
  15. § 12 Interne Hinweisgebersysteme im Bund
  16. § 13 Verfahren für interne Hinweise und Folgemaßnahmen
  17. 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen 1. Abschnitt, Allgemeine Bestimmungen
  18. § 14 Verhältnis von Hinweisgebung und Veröffentlichung
  19. § 15 Externe Stellen zur Entgegennahme und Behandlung von Hinweisen
  20. 2. Abschnitt Eignung, Verfahren und Folgemaßnahmen der Stellen für externe Hinweise 2. Abschnitt, Eignung, Verfahren und Folgemaßnahmen der Stellen für externe Hinweise
  21. § 16 Eignung der Meldekanäle externer Stellen
  22. § 17 Verfahren für externe Hinweise und Folgemaßnahmen
  23. 3. Abschnitt Überprüfung der Verfahren zu Hinweisen an externe Stellen und statistische Erfassung 3. Abschnitt, Überprüfung der Verfahren zu Hinweisen an externe Stellen und statistische Erfassung
  24. § 18 Überprüfung und Anpassung der Verfahren an Erfahrungen
  25. § 19 Statistische Erfassung von Hinweisen und Berichterstattung
  26. 4. Hauptstück Bestimmungen zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern und von Personen in ihrem Umkreis
  27. § 20 Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
  28. § 21 Information, Beratung und Verfahrenshilfe
  29. § 22 Befreiung von Haftung und Geheimhaltungsverpflichtungen
  30. § 23 Glaubhaftmachung
  31. 5. Hauptstück Schlussbestimmungen
  32. § 24 Strafbestimmungen
  33. § 25 Verweise auf andere Bundesgesetze und auf Unionsrecht
  34. § 26 Umsetzung von Unionsrecht
  35. § 27 Vollziehung
  36. § 28 Inkrafttreten