DBA-Durchführung-Anpassungsverordnung · DBA-Durchführung-Anpassungsverordnung
§ 5 DBA-Durchführung-AnpassungsverordnungKurzfristige Arbeitskräftegestellungen aus Deutschland
In den Fällen des § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 kann der Lohnsteuerabzug unterbleiben, wenn ein Nachweis darüber erbracht wird, dass der Arbeitslohn der überlassenen Arbeitskräfte auf Grund von Art. 15 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 182/2002 , in der Fassung BGBl. III Nr. 32/2012 , in Österreich nicht besteuert werden darf.
Verweist auf
- DBA-Durchführung-Anpassungsverordnung Art. 15
- DBA-Durchführung-Anpassungsverordnung § 3
- DBA-Durchführung-Anpassungsverordnung § 4