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Gewährung eines Zweckzuschusses an die L · Gewährung eines Zweckzuschusses an die Länder zur Unterstützung von Investitionen

§ 2 Gewährung eines Zweckzuschusses an die L

In KraftAmtlicher Text

Der Zweckzuschuss wird vom Bund bis 31. Juli 2022 überwiesen. Die Aufteilung des Zweckzuschusses erfolgt in folgendem Verhältnis (in Millionen Euro):

Burgenland

16,756

Kärnten

32,570

Niederösterreich

94,528

Oberösterreich

82,330

Salzburg

32,134

Steiermark

69,916

Tirol

42,853

Vorarlberg

22,861

Wien

106,052

Summe

500,000