AT · EAG
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
Inhalt
- § 0
- 1. Teil Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Kompetenzgrundlage und Vollziehung
- § 2 Geltungsbereich
- § 3 Umsetzung und Durchführung von Unionsrecht
- § 4 Ziele
- § 5 Begriffsbestimmungen
- § 6 Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien für Treibhausgaseinsparungen für flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe sowie erneuerbaren Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs
- § 6a Ökosoziale Kriterien
- § 7 Anpassung der Fördermittel
- § 8 Auskunftspflicht
- 1. Abschnitt Marktprämie
- § 9 Grundsätzliches
- § 10 Allgemeine Förderungsvoraussetzungen
- § 11 Berechnung der Marktprämie
- § 12 Referenzmarktpreis
- § 13 Referenzmarktwert
- § 14 Auszahlung der Marktprämie
- § 15 Aussetzung der Marktprämie bei negativen Preisen
- § 16 Beginn, Dauer und Beendigung der Förderung
- § 17 Allgemeine Förderbedingungen
- § 17a Marktprämie für 2026
- 1. Unterabschnitt Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen
- § 18 Höchstpreise
- § 19 Bekanntmachung der Ausschreibung
- § 20 Anforderungen an Gebote
- § 21 Einreichung der Gebote
- § 22 Sicherheitsleistung
- § 23 Zuschlagsverfahren
- § 24 Ausschluss von Geboten
- § 25 Ausschluss von Bietern
- § 26 Veröffentlichung der Zuschläge
- § 27 Erlöschen von Zuschlägen
- § 28 Pönalen
- § 29 Rückgabe von Sicherheiten
- 2. Unterabschnitt Ausschreibung für Photovoltaikanlagen
- § 30 Anwendungsbereich
- § 31 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine
- § 32 Sicherheitsleistung für Photovoltaikanlagen
- § 33 Abschlag für Freiflächenanlagen
- § 34 Frist zur Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen
- 3. Unterabschnitt Ausschreibung für Anlagen auf Basis von Biomasse
- § 35 Anwendungsbereich
- § 36 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine
- § 37 Sicherheitsleistung für Anlagen auf Basis von Biomasse
- § 38 Höchstpreis für Repowering
- § 39 Frist zur Inbetriebnahme von Anlagen auf Basis von Biomasse
- 4. Unterabschnitt Ausschreibung für Windkraftanlagen
- § 40 Anwendungsbereich
- § 41 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine
- § 42 Sicherheitsleistung für Windkraftanlagen
- § 43 Korrektur des Zuschlagswertes
- § 43a Besondere Bestimmungen für kleine Windkraftanlagen und Energiegemeinschaften
- § 44 Frist zur Inbetriebnahme von Windkraftanlagen
- 5. Unterabschnitt Gemeinsame Ausschreibung für Windkraftanlagen und Wasserkraftanlagen
- § 44a Anwendungsbereich
- § 44b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine
- § 44c Sicherheitsleistung
- § 44d Höchstpreis
- § 44e Korrektur des Zuschlagswertes
- § 44f Frist zur Inbetriebnahme
- 3. Abschnitt Antrag auf Förderung durch Marktprämie
- § 45 Allgemeine Anforderungen an Förderanträge
- § 46 Antragstellung und Vertragsabschluss
- § 47 Festlegung des anzulegenden Wertes
- § 48 Marktprämie für Windkraftanlagen für das Kalenderjahr 2022
- § 49 Marktprämie für Wasserkraftanlagen
- § 50 Marktprämie für Anlagen auf Basis von Biomasse
- § 51 Marktprämie für Anlagen auf Basis von Biogas
- § 52 Nachfolgeprämie für Anlagen auf Basis von Biomasse
- § 53 Nachfolgeprämie für Anlagen auf Basis von Biogas
- 4. Abschnitt Wechselmöglichkeit für geförderte Anlagen nach dem Ökostromgesetz 2012
- § 54 Wechselmöglichkeit für Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen, Anlagen auf Basis von Biomasse und Anlagen auf Basis von Biogas
- 2. Hauptstück Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung, Revitalisierung und Erweiterung von Anlagen
- § 55 Allgemeine Bestimmungen
- § 56 Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
- § 56a Investitionszuschüsse für Wasserkraftanlagen
- § 57 Investitionszuschüsse für Windkraftanlagen
- § 57a Investitionszuschüsse für Anlagen auf Basis von Biomasse
- § 58 Verordnung für die Gewährung von Investitionszuschüssen
- 1. Hauptstück Investitionszuschüsse für die Errichtung oder Umrüstung von Anlagen
- § 59 Allgemeine Bestimmungen
- § 60 Investitionszuschüsse für die Umrüstung bestehender Biogasanlagen
- § 61 Investitionszuschüsse für zu errichtende Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas
- § 62 Investitionszuschüsse für Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas
- § 63 Verordnung für die Gewährung von Investitionszuschüssen
- 2. Hauptstück Servicestelle für erneuerbare Gase
- § 64 Betrauung
- § 65 Aufgaben und Kontrolle
- 4. Teil EAG-Förderabwicklungsstelle
- § 66 Abwicklungsvertrag
- § 67 Aufgaben der EAG-Förderabwicklungsstelle
- § 68 EAG-Förderdatenbank
- § 69 Abgeltung der Aufwendungen der EAG-Förderabwicklungsstelle
- § 70 Aufsicht und Kontrolle
- 5. Teil Aufbringung und Verwaltung der Fördermittel
- § 71 Aufbringung der Fördermittel
- § 72 Kostenbefreiung für einkommensschwache Haushalte
- § 72a Kostendeckelung für Haushalte
- § 73 Erneuerbaren-Förderpauschale
- § 74 Einhebung der Erneuerbaren-Förderpauschale
- § 75 Erneuerbaren-Förderbeitrag
- § 76 Grüngas-Förderbeitrag
- § 77 Fördermittelkonto
- § 78 Zuweisung von Technologiefördermitteln an die Länder
- 6. Teil Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
- § 79 Allgemeine Bestimmungen
- § 80 Förderungen für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
- 1. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen
- § 81 Herkunftsnachweisdatenbank
- § 82 Eigenversorgung und die Erzeugung von Energie außerhalb des öffentlichen Netzes
- § 83 Herkunftsnachweise
- § 84 Anerkennung von Herkunftsnachweisen aus anderen Staaten
- 2. Hauptstück Besondere Bestimmungen für erneuerbares Gas
- § 85 Grüngassiegel
- § 86 Grünzertifikate für Gas, das nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird
- § 87 Anrechnung und Nachweis der Grün-Gas-Quote
- 3. Hauptstück Besondere Bestimmungen für erneuerbare Fernwärme und Fernkälte
- § 88 Nachweis über den Anteil erneuerbarer Energie
- § 89 Preistransparenz
- 8. Teil Monitoring, Berichte und Transparenz
- § 90 EAG-Monitoringbericht
- § 91 Evaluierung
- § 92 Bericht über Ausschreibung, Antragstellung und Fördercall
- § 93 Transparenz und Veröffentlichung gewährter Förderungen
- 10. Teil Sonstige Bestimmungen
- § 97 Zuweisung im Bedarfsfall für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen
- § 98 Strafbestimmungen
- § 99 Austragung von Streitigkeiten
- 11. Teil Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten
- § 100 Allgemeine Übergangsbestimmungen
- § 102 Vollziehung
- § 103 Inkrafttreten
- § 103a Inkrafttretensbestimmung der EAG-Novelle BGBl. I Nr. 181/2021 Inkrafttretensbestimmung der EAG-Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 181 aus 2021,