AT · BilDokV 2021
Bildungsdokumentationsverordnung 2021
Inhalt
- § 0
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Personenbezogene Bezeichnungen
- § 3 Begriffsbestimmungen
- 1. Unterabschnitt Gesamtevidenz
- § 4 Erhebungsstichtage der Schulleiterin oder des Schulleiters
- § 5 Datenübermittlung und Berichtstermine der Schulleiterin oder des Schulleiters
- § 6 Erhebungsstichtage der Bildungsdirektorin oder des Bildungsdirektors
- § 7 Datenübermittlung und Berichtstermine der Bildungsdirektorin oder des Bildungsdirektors
- 2. Unterabschnitt Feststellung der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht
- § 8 Erhebungsstichtag
- § 9 Datenübermittlung und Berichtstermine
- 3. Unterabschnitt Datenverbund
- § 10 Datenübermittlungen aus dem Zentralen Melderegister und dem Zentralen Personenstandsregister und Berichtstermine
- § 10a Datenübermittlungen, Berichtstermine und Abfrageberechtigungen zum Zweck der Durchführung der Beendigung des Besuchs einer Schule und Aufnahme an einer anderen Schule
- § 10b Datenverarbeitung und Datenübermittlungen zum Zweck der schulorganisatorischen Planung der Sommerschule
- § 11 Technische Verfahren
- 4. Unterabschnitt Abschließende Prüfungen, Externistenprüfungen, die einer abschließenden Prüfung entsprechen, sowie Berufsreifeprüfungen
- § 12 Datenübermittlung und Berichtstermine bei standardisierten Prüfungsgebieten
- § 13 Datenübermittlung und Berichtstermine der Ergebnisse aller Prüfungsgebiete
- § 14 Daten- und Berichtsübermittlung sowie Berichtstermine der Bundesanstalt „Statistik Österreich“
- 5. Unterabschnitt Urkundenarchiv
- § 14a Hinterlegung und Überprüfung amtssignierter Urkunden
- 3. Abschnitt Datenverarbeitungen hinsichtlich des Aufwands der Bildungseinrichtungen
- § 15 Erhebungsstichtage und Berichtstermine
- § 16 Datenübermittlung
- 1. Unterabschnitt Kompetenzerhebungen
- § 17 Datenübermittlungen durch die Schulleiterinnen und Schulleiter
- § 18 Verfahrensabläufe
- § 19 Abfrageberechtigungen hinsichtlich der Basis- und Zyklusmodule
- § 19a Abfrageberechtigungen hinsichtlich des Fokusmoduls, der ergänzenden Module und der produktiven Fertigkeiten der Zyklusmodule
- § 20 Datenübermittlungen durch die Leiterin oder den Leiter des IQS
- 2. Unterabschnitt Sozioökonomische Faktoren
- § 21 Erhebungsstichtage
- § 22 Datenübermittlung und Berichtstermine
- 3. Unterabschnitt Bildungs- und Erwerbskarrieren von Schülerinnen und Schülern
- § 23 Erhebungsstichtage
- § 24 Datenübermittlung und Berichtstermine
- 1. Unterabschnitt Daten der Schülerinnen und Schüler für Zwecke der Bundesstatistik zum Bildungswesen
- § 25 Erhebungsstichtage, Datenübermittlung und Berichtstermine
- 2. Unterabschnitt Personal-, Betriebs- und Erhaltungsaufwand für Zwecke der Bundesstatistik
- § 26 Erhebungsstichtage, Datenübermittlung und Berichtstermine
- 6. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 27 Verweisungen
- § 28 Übergangsbestimmung
- § 29 Inkrafttreten; Außerkrafttreten