AT · Richtlinien über die Gewährung eines Loc
Richtlinien über die Gewährung eines Lockdown-Umsatzersatzes durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)
Inhalt
- § 0
- Gewährung eines Umsatzersatzes an Unternehmen, die von der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV), BGBl II Nr. 463/2020 , direkt betroffen sind (Lockdown-Umsatzersatz) Gewährung eines Umsatzersatzes an Unternehmen, die von der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 463 aus 2020,, direkt betroffen sind (Lockdown-Umsatzersatz)
- § 1
- Inkrafttreten
- § 2