AT · TransV 2018
Transparenz-Verordnung 2018
Inhalt
- § 0
- 1. Abschnitt Inhalte von Zwischenberichten
- § 1 Mindestinhalt des nicht konsolidierten verkürzten Abschlusses
- 2. Abschnitt Meldungen über Änderungen bedeutender Beteiligungen
- § 2 Höchstdauer des üblichen kurzen Abrechnungszyklus
- § 3 Market Maker
- § 4 Kalender der Handelstage
- § 5 Mitteilungspflicht
- § 6 Meldeformular
- § 7 Zeitpunkt der Kenntnis des Erwerbs, der Veräußerung oder der Möglichkeit der Ausübung der Stimmrechte
- § 8 Unabhängigkeitsanforderungen an Verwaltungsgesellschaften und Wertpapierfirmen
- § 9 Derivative Instrumente
- 3. Abschnitt Gleichwertigkeit von vorgeschriebenen Informationen aus Drittländern
- § 10 Gleichwertigkeit in Bezug auf Lageberichte in Jahresfinanzberichten
- § 11 Gleichwertigkeit in Bezug auf Halbjahreslageberichte
- § 12 Gleichwertigkeit in Bezug auf Erklärungen der gesetzlichen Vertreter des Emittenten
- § 13 Gleichwertigkeit in Bezug auf Konzernabschlüsse
- § 14 Gleichwertigkeit in Bezug auf Einzelabschlüsse
- § 15 Gleichwertigkeit in Bezug auf die Veröffentlichungspflicht von Mitteilungen über Änderungen von bedeutenden Beteiligungen durch den Emittenten
- § 16 Gleichwertigkeit in Bezug auf die Veröffentlichungspflicht der Mitteilung über den Erwerb oder die Veräußerung eigener Aktien durch den Emittenten
- § 17 Gleichwertigkeit in Bezug auf die Berechnung der Schwellenwerte
- § 18 Gleichwertigkeit in Bezug auf Informationen an Aktionäre und Inhaber von Schuldtiteln
- § 19 Gleichwertigkeit in Bezug auf den Unabhängigkeitstest für Muttergesellschaften von Verwaltungsgesellschaften und Wertpapierfirmen
- 4. Abschnitt Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- § 20 Inkrafttreten
- § 21 Außerkrafttreten