BörseG 2018 · Börsegesetz 2018
§ 96 BörseG 2018Meldung an ESMA
1. Unterabschnitt Aufsicht
Die FMA hat ESMA jährlich eine zusammenfassende Information über alle gemäß den §§ 105 bis 109 verhängten Verwaltungsstrafen und andere Maßnahmen zu übermitteln.