KIG 2017 · Kommunalinvestitionsgesetz 2017
§ 1 KIG 2017Ziel und Zweck
Ziel ist es, kommunale Investitionsprogramme in den Gemeinden zur Modernisierung der Infrastruktur zu unterstützen. Zu diesem Zweck gewährt der Bund den Gemeinden Zweckzuschüsse für besondere Baumaßnahmen.