§ 3 PRGUnwirksame Vereinbarungen
Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, zwingendes Recht
Soweit Vereinbarungen zum Nachteil des Reisenden von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes abweichen, sind sie unwirksam.
Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, zwingendes Recht
Soweit Vereinbarungen zum Nachteil des Reisenden von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes abweichen, sind sie unwirksam.