§ 20 PRGInkrafttreten; Übergangsbestimmung
7. Abschnitt Straf- und Schlussbestimmungen
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft und ist auf Verträge über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen anzuwenden, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden.