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Grundausbildungsverordnung BMLV – M BUO · Grundausbildungsverordnung BMLV – M BUO 2017

§ 1 Grundausbildungsverordnung BMLV – M BUO Anwendungsbereich

In KraftAmtlicher Text

(1) Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO. Diese ist Bestandteil der Unteroffiziersausbildung.

(2) Die an der Unteroffiziersausbildung teilnehmenden Personen gelten unbeschadet ihres militärischen Dienstgrades als Unteroffiziersanwärterinnen und Unteroffiziersanwärter nach dieser Verordnung.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2021-05-26