Grundausbildungsverordnung BMLV – M BUO · Grundausbildungsverordnung BMLV – M BUO 2017
§ 1 Grundausbildungsverordnung BMLV – M BUO Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe M BUO. Diese ist Bestandteil der Unteroffiziersausbildung.
(2) Die an der Unteroffiziersausbildung teilnehmenden Personen gelten unbeschadet ihres militärischen Dienstgrades als Unteroffiziersanwärterinnen und Unteroffiziersanwärter nach dieser Verordnung.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2021-05-26