GMO-VO 2017 · Gas-Monitoring-Verordnung 2017
§ 9 GMO-VO 2017Halbjahreswerte
5. Hauptstück Verteilernetzbetreiber
Jeweils für die Erhebungsperioden Jänner bis Juni und Juli bis Dezember haben die Netzbetreiber die mengengewichteten durchschnittlichen Systemnutzungsentgelte ohne Steuern und Abgaben in Eurocent/kWh jeweils getrennt nach Verbraucherkategorien und Größenklassen des Bezugs zu melden.