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GMO-VO 2017 · Gas-Monitoring-Verordnung 2017

§ 9 GMO-VO 2017Halbjahreswerte

5. Hauptstück Verteilernetzbetreiber

In KraftAmtlicher Text

Jeweils für die Erhebungsperioden Jänner bis Juni und Juli bis Dezember haben die Netzbetreiber die mengengewichteten durchschnittlichen Systemnutzungsentgelte ohne Steuern und Abgaben in Eurocent/kWh jeweils getrennt nach Verbraucherkategorien und Größenklassen des Bezugs zu melden.