GStat-VO 2017 · Gasstatistikverordnung 2017
§ 9 GStat-VO 2017Monatswerte
3. Hauptstück Marktstatistik
Die Netzbetreiber haben jeweils für die Erhebungsperiode eines Kalendermonats die durchgeführten Versorgerwechsel getrennt nach Verbraucherkategorien und Größenklassen des Bezugs zu melden.