§ 10 Grundausbildungsverordnung des BMWFW –VeInhalte der theoretischen Grundlagen
Tritt für den Ressortbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (Zentralleitung des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft, Burghauptmannschaft Österreich, Beschussämter, Bundesmobilienverwaltung, Bundeswettbewerbsbehörde) mit Ablauf des 7.2.2023 außer Kraft (vgl. § 14, BGBl. II Nr. 35/2023 ).
(1) Rechtskundige Angehörige der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1, v1 haben eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 92 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:
Mindeststunden
Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts und europäische Gerichtsbarkeit oder
Der Entstehungsprozess von Gesetzen
20
Der öffentliche Dienst
20
Das Bundesministerium als Zentralstelle und der nachgeordnete (oder ausgegliederte) Bereich
14
Der Bund als Träger von Privatrechten – Öffentliche Auftragsvergabe und Förderung oder Grundzüge des Haushaltswesens
14
Wirtschaftspolitik: Ökonomische Entscheidungsfindung
20
Menschen mit Behinderungen
2
Compliance
2
Gesamt
92
(2) Sonstige Angehörige der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1, v1 haben eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 92 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:
Mindeststunden
Einführung in das öffentliche Recht unter Berücksichtigung des Unionsrechts
20
Der öffentliche Dienst
20
Das Bundesministerium als Zentralstelle und der nachgeordnete (oder ausgegliederte) Bereich
14
Der Bund als Träger von Privatrechten – Öffentliche Auftragsvergabe und Förderung oder Grundzüge des Haushaltswesens
14
Wirtschaftspolitik: Ökonomische Entscheidungsfindung
20
Menschen mit Behinderungen
2
Compliance
2
Gesamt
92
(3) Angehörige der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A2, v2 haben eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 124 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:
Mindeststunden
Einführung in das öffentliche Recht unter Berücksichtigung des Unionsrechts
20
Einführung in das AVG-Verfahren
20
Grundlagen des Unionsrechts
16
Der öffentliche Dienst
20
Das Bundesministerium als Zentralstelle und der nachgeordnete (oder ausgegliederte) Bereich
16
Parlamentarische Praxis und öffentliche Verwaltung
14
Der Bund als Träger von Privatrechten – Öffentliche Auftragsvergabe und Förderung oder Grundzüge des Haushaltswesens
14
Menschen mit Behinderungen
2
Compliance
2
Gesamt
124
(4) Angehörige der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A3, v3 haben eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 121 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:
Mindeststunden
Einführung in das öffentliche Recht unter Berücksichtigung des Unionsrechts
20
Der öffentliche Dienst
14
Der innerministerielle Kommunikationsprozess oder Grundzüge des Haushaltswesens
14
Englisch für Sekretariatskräfte
20
ECDL – Europäischer Computerführerschein
49
Menschen mit Behinderungen
2
Compliance
2
Gesamt
121
(5) Angehörige der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A4, A5, v4, haben eine theoretische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 52 Stunden zu absolvieren. Davon entfallen auf folgende Fächer:
Mindeststunden
Einführung in das öffentliche Recht unter Berücksichtigung des Unionsrechts
20
Der öffentliche Dienst
14
Der innerministerielle Kommunikationsprozess oder Grundzüge des Haushaltswesens
14
Menschen mit Behinderungen
2
Compliance
2
Gesamt
52
(6) Angehörige des Baudienstes in nachgeordneten Dienststellen haben eine theoretische Ausbildung in den nachfolgend angeführten Fächern in der jeweils angegebenen Mindeststundenanzahl zu absolvieren:
1. in der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A1, v1:
Mindeststunden
Der öffentliche Dienst
20
Das Bundesministerium als Zentralstelle und der nachgeordnete (oder ausgegliederte) Bereich
14
Der Bund als Träger von Privatrechten – Öffentliche Auftragsvergabe und Förderung oder Grundzüge des Haushaltswesens
14
Bauwesen (einschließlich Ziviltechnikerwesen)
30
Arbeitnehmerschutz und Unfallverhütung
10
Menschen mit Behinderungen
2
Compliance
2
Gesamt
92
2. in der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A2, v2:
Mindeststunden
Einführung in das öffentliche Recht unter Berücksichtigung des Unionsrechts
20
Der öffentliche Dienst
20
Das Bundesministerium als Zentralstelle und der nachgeordnete (oder ausgegliederte) Bereich
16
Parlamentarische Praxis und öffentliche Verwaltung
14
Der Bund als Träger von Privatrechten – Öffentliche Auftragsvergabe und Förderung oder Grundzüge des Haushaltswesens
14
Bauwesen
30
Arbeitnehmerschutz und Unfallverhütung
10
Menschen mit Behinderungen
2
Compliance
2
Gesamt
128
3. in der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe A3, v3:
Mindeststunden
Der öffentliche Dienst
14
Der innerministerielle Kommunikationsprozess oder Grundzüge des Haushaltswesens
14
ECDL – Europäischer Computerführerschein
49
Bauwesen
30
Arbeitnehmerschutz und Unfallverhütung
10
Menschen mit Behinderungen
2
Compliance
2
Gesamt
121