Errichtung einer weiteren Notarstelle in · Errichtung einer weiteren Notarstelle in Gmunden
§ 0 Errichtung einer weiteren Notarstelle in
Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Gmunden
StF: BGBl. II Nr. 215/2016
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2016 , wird verordnet:
Verweist auf
- Errichtung einer weiteren Notarstelle in Art. 9