VZKG · Verbraucherzahlungskontogesetz
§ 5 VZKGUnentgeltlichkeit der Informationen
1. Abschnitt Informationspflichten des Zahlungsdienstleisters
Der Zahlungsdienstleister hat dem Verbraucher alle nach diesem Abschnitt vorgeschriebenen Informationen unentgeltlich zu erteilen.