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Beschriftungsdesign und Werbetechnik-Aus · Beschriftungsdesign und Werbetechnik-Ausbildungsordnung

§ 1 Beschriftungsdesign und Werbetechnik-AusLehrberuf Beschriftungsdesign und Werbetechnik

In KraftAmtlicher Text

(1) Der Lehrberuf Beschriftungsdesign und Werbetechnik ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

(2) Im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Beschriftungsdesigner und Werbetechniker oder Beschriftungsdesignerin und Werbetechnikerin) zu bezeichnen.