AT · SNG
Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz
Inhalt
- § 0
- 1. Hauptstück Allgemeines
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Organisation
- § 2a Vertrauenswürdigkeitsprüfung
- § 2b Sicherheit und Geheimnisschutz
- § 3 Geschäftsordnung der Direktion
- § 4 Direktion als Zentralstelle
- § 5 Anwendbarkeit des Sicherheitspolizeigesetzes
- 2. Hauptstück Aufgaben auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes
- § 6 Erweiterte Gefahrenerforschung und Schutz vor verfassungsgefährdenden Angriffen
- § 6a Fallkonferenz Staatsschutz
- § 7 Verfassungsschutzrelevante Beratung
- § 8 Gewinnung und Analyse von Informationen
- 2a. Hauptstück Befugnisse auf dem Gebiet des Staatsschutzes
- § 8a Gefährderansprache zur Deradikalisierung
- § 8b Meldeverpflichtung
- 3. Hauptstück Verarbeiten personenbezogener Daten auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes
- § 9 Allgemeines
- § 10 Ermittlungsdienst für Zwecke des Verfassungsschutzes
- § 11 Besondere Bestimmungen für die Ermittlungen
- § 12 Datenverarbeitungen
- § 13 Besondere Löschungsverpflichtung
- 4. Hauptstück Rechtsschutz auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes
- § 14 Rechtsschutzbeauftragter
- § 15 Rechte und Pflichten des Rechtsschutzbeauftragten
- § 15a Bewilligung der Überwachung von Nachrichten
- § 15b Besondere Bestimmungen für die Durchführung der Überwachung von Nachrichten
- § 15c Besonderer Rechtsschutz bei der Überwachung von Nachrichten
- § 15d Schutz der geistlichen Amtsverschwiegenheit und von Berufsgeheimnissen bei der Überwachung von Nachrichten
- § 16 Information Betroffener
- § 17 Berichte über den Verfassungsschutz
- 4a. Hauptstück Unabhängige Kontrollkommission Verfassungsschutz
- § 17a Unabhängige Kontrollkommission Verfassungsschutz
- § 17b Organisation
- § 17c Rechte und Pflichten
- § 17d Berichte
- 5. Hauptstück Straf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen
- § 17e Verwaltungsübertretungen
- § 18 Inkrafttreten
- § 18a Außerkrafttreten
- § 19 Sprachliche Gleichbehandlung
- § 20 Verweisungen
- § 21 Übergangsbestimmungen
- § 22 Vollziehung