HIKrG · Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
§ 3 HIKrGUnwirksame Vereinbarungen
1. Abschnitt Regelungsgegenstand, Begriffsbestimmungen, allgemeine Bestimmungen
Soweit in Vereinbarungen zum Nachteil des Verbrauchers von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes abgewichen wird, sind sie unwirksam.