AT · Anzahl der für Vertragsbedienstete im Pä
Anzahl der für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst vorzusehenden Verwendungen gemäß § 46a Abs. 7 VBG und § 19 Abs. 7 LVG
Inhalt
- § 0
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Verwendung als Bildungsberaterin oder als Bildungsberater
- § 3 Verwendung als Schüler/innenberaterin oder als Schüler/innenberater
- § 4 Verwendung als Berufsorientierungskoordinatorin oder als Berufsorientierungskoordinator
- § 5 Verwendung als Lerndesignerin oder als Lerndesigner
- § 6 Bezugsgröße
- § 7 Inkrafttreten