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AT · ASV 2015

Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015

In Kraft36 ArtikelText geprüft am 24.10.2026

Inhalt

  1. § 0 Verzeichnis der Anlagen
  2. 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. § 3 Freier Warenverkehr
  6. § 4 Inverkehrbringen, Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme
  7. § 5 Wesentliche Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen
  8. § 6 Gebäude oder Bauwerke, in die Aufzüge eingebaut werden
  9. § 6a Ausnahmefälle betreffend verringerte Schutzräume jenseits der Endstellungen des Fahrkorbs (Anlage I Nummer 2.2 dritter Absatz) Ausnahmefälle betreffend verringerte Schutzräume jenseits der Endstellungen des Fahrkorbs (Anlage römisch eins Nummer 2.2 dritter Absatz)
  10. § 6b Umbau von Aufzügen mit CE-Kennzeichnung
  11. 2. Abschnitt Pflichten der Wirtschaftsakteure
  12. § 7 Pflichten der Montagebetriebe
  13. § 8 Pflichten der Hersteller
  14. § 9 Bevollmächtigte
  15. § 10 Pflichten der Einführer
  16. § 11 Pflichten der Händler
  17. § 12 Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer oder Händler gelten
  18. § 13 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
  19. 3. Abschnitt Konformität von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge
  20. § 14 Konformitätsvermutung bei Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge
  21. § 15 Konformitätsbewertungsverfahren bei Sicherheitsbauteilen für Aufzüge
  22. § 16 Konformitätsbewertungsverfahren für Aufzüge
  23. § 17 EU-Konformitätserklärung
  24. § 18 Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
  25. § 19 Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung sowie anderer Kennzeichnungen
  26. 4. Abschnitt Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
  27. § 20 Informationspflichten der notifizierenden Behörde
  28. § 21 Anforderungen an notifizierte Stellen
  29. § 22 Zweigunternehmen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
  30. § 23 Notifizierungsverfahren
  31. § 24 Änderung der Notifizierung
  32. § 25 Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen
  33. § 26 Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
  34. § 27 Meldepflichten der notifizierten Stellen
  35. § 28 Koordinierung der notifizierten Stellen
  36. 5. Abschnitt Überwachung des Unionsmarktes, Kontrolle der auf den Unionsmarkt gelangenden Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge
  37. § 29 Überwachung des Unionsmarktes und Kontrolle der auf dem Unionsmarkt gelangenden Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge
  38. § 30 Verfahren zur Behandlung von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge mit denen ein Risiko verbunden ist, auf nationaler Ebene
  39. § 31 Risiken durch konforme Aufzüge oder Sicherheitsbauteile für Aufzüge
  40. § 32 Formale Nichtkonformität
  41. 6. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
  42. § 33 Inkrafttreten