AT · ASV 2015
Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015
Inhalt
- § 0 Verzeichnis der Anlagen
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Freier Warenverkehr
- § 4 Inverkehrbringen, Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme
- § 5 Wesentliche Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen
- § 6 Gebäude oder Bauwerke, in die Aufzüge eingebaut werden
- § 6a Ausnahmefälle betreffend verringerte Schutzräume jenseits der Endstellungen des Fahrkorbs (Anlage I Nummer 2.2 dritter Absatz) Ausnahmefälle betreffend verringerte Schutzräume jenseits der Endstellungen des Fahrkorbs (Anlage römisch eins Nummer 2.2 dritter Absatz)
- § 6b Umbau von Aufzügen mit CE-Kennzeichnung
- 2. Abschnitt Pflichten der Wirtschaftsakteure
- § 7 Pflichten der Montagebetriebe
- § 8 Pflichten der Hersteller
- § 9 Bevollmächtigte
- § 10 Pflichten der Einführer
- § 11 Pflichten der Händler
- § 12 Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer oder Händler gelten
- § 13 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
- 3. Abschnitt Konformität von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge
- § 14 Konformitätsvermutung bei Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge
- § 15 Konformitätsbewertungsverfahren bei Sicherheitsbauteilen für Aufzüge
- § 16 Konformitätsbewertungsverfahren für Aufzüge
- § 17 EU-Konformitätserklärung
- § 18 Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
- § 19 Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung sowie anderer Kennzeichnungen
- 4. Abschnitt Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
- § 20 Informationspflichten der notifizierenden Behörde
- § 21 Anforderungen an notifizierte Stellen
- § 22 Zweigunternehmen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
- § 23 Notifizierungsverfahren
- § 24 Änderung der Notifizierung
- § 25 Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen
- § 26 Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
- § 27 Meldepflichten der notifizierten Stellen
- § 28 Koordinierung der notifizierten Stellen
- 5. Abschnitt Überwachung des Unionsmarktes, Kontrolle der auf den Unionsmarkt gelangenden Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge
- § 29 Überwachung des Unionsmarktes und Kontrolle der auf dem Unionsmarkt gelangenden Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge
- § 30 Verfahren zur Behandlung von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge mit denen ein Risiko verbunden ist, auf nationaler Ebene
- § 31 Risiken durch konforme Aufzüge oder Sicherheitsbauteile für Aufzüge
- § 32 Formale Nichtkonformität
- 6. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 33 Inkrafttreten