Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz · Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz
§ 1 Gentechnik-Anbauverbots-RahmengesetzZiel
Ziel dieses Bundesgesetzes ist – im Sinne des Vorsorgeprinzips – die Koordinierung der Agrar- und Umweltpolitik zur Vermeidung von unerwünschten Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen, um die natürlichen Lebensgrundlagen, die biologische Vielfalt sowie die bäuerliche Land- und Forstwirtschaft unter Berücksichtigung der ökologischen Verträglichkeit, regionalen Ausgewogenheit und Bedachtnahme auf die Berggebiete und sonstige benachteiligte Gebiete zu erhalten.