§ 3 Grundausbildungsverordnung des BundesminAusbildungsleiter/in
Ausbildungsleiter/in ist die/derjenige, die/der nach der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Familien und Jugend für die Ausbildung zuständig ist.
Ausbildungsleiter/in ist die/derjenige, die/der nach der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Familien und Jugend für die Ausbildung zuständig ist.