Anerkennung der im Rahmenplan Tiroler Ob · Anerkennung der im Rahmenplan Tiroler Oberland dargestellten wasserwirtschaftlichen Ordnung als öffentliches Interesse § 17 Anerkennung der im Rahmenplan Tiroler ObAußer Kraft Treten 5. Abschnitt Schlussbestimmungen In KraftAmtlicher Text Diese Verordnung tritt mit 31.12.2039 außer Kraft. ← Vorherige · § 16 Inhalt