§ 0 Durchführung von zeitlich begrenzten Son
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Durchführung von zeitlich begrenzten Sonderstützungsmaßnahmen für Erzeuger von bestimmtem Obst und Gemüse aufgrund der Importsperren nach Russland
StF: BGBl. II Nr. 271/2014
Auf Grund der §§ 9, 17 und 22 bis 28 des Marktordnungsgesetzes 2007 (MOG 2007), BGBl. I Nr. 55, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 47/2014 , wird verordnet:
Verweist auf
- Durchführung von zeitlich begrenzten Son Art. 17
- Durchführung von zeitlich begrenzten Son Art. 22
- Durchführung von zeitlich begrenzten Son Art. 28
- Durchführung von zeitlich begrenzten Son § 9