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Hochwasserschutzprojekt „Eferdinger Beck · Hochwasserschutzprojekt „Eferdinger Becken“ (Bund – Oberösterreich)

§ 8 Hochwasserschutzprojekt „Eferdinger BeckArtikel 8

In KraftAmtlicher Text

Diese Vereinbarung tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem

1. die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind

und

2. beim Bundeskanzleramt die Mitteilung des Landes Oberösterreich, dass die nach der Landesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung erfüllt sind, vorliegt.