§ 4 Hochwasserschutzprojekt „Eferdinger BeckArtikel 4
(1) Die Vereinbarungsparteien kommen überein, die Förderungsmittel ab Abschluss dieser Vereinbarung bedarfsgerecht und auf Basis der derzeitigen Schätzung des Landes Oberösterreich gemäß dem nachstehenden Zeitplan aufzubringen:
Bundesmittel bis zu
2014
30 000 000,-- €
2015
25 000 000,-- €
2016
15 000 000,-- €
2017
15 000 000,-- €
2018
15 000 000,-- €
2019
10 000 000,-- €
2020
10 000 000,-- €
2021
3 000 000,-- €
2022
2 000 000,-- €
(2) Nicht gemäß Abs. 1 verbrauchte Förderungsmittel stehen in den jeweiligen Folgejahren bis zum Jahr 2022 zur Verfügung. Ein Überschreiten der Laufzeit dieser Vereinbarung über das Jahr 2022 hinaus ist nur im Einvernehmen der Vereinbarungsparteien und dem Bundesministerium für Finanzen zulässig.