§ 5 Statistik über die ArbeitsmarktsituationVeröffentlichung
Die Bundesanstalt hat die Hauptergebnisse der Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen bis 31. Dezember 2015 in druckbarer Form und unentgeltlich im Internet unter Beachtung von § 19 Abs. 2 Bundesstatistikgesetz 2000 zu veröffentlichen.
Verweist auf
- Statistik über die Arbeitsmarktsituation Art. 19