PStG-DV 2013 · Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung 2013
§ 1 PStG-DV 2013Merkmale des Personenstandes
1. Abschnitt Allgemeines
Die Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung im Sinn des § 1 Abs. 1 des Personenstandsgesetzes 2013 – PStG 2013, BGBl. I Nr. 16/2013 , ergibt sich insbesondere aus der Abstammung, der Eheschließung der Eltern, der Wahlkind(eltern)schaft, dem Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe und dem Bestehen oder Nichtbestehen einer eingetragenen Partnerschaft.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2017-04-01