Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichen · Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III)
§ 0 Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichen
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen 1 vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III)
StF: BGBl. III Nr. 247/2013
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1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 155/1953