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Sitzungsgeld der Mitglieder des Unabhäng · Sitzungsgeld der Mitglieder des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates

§ 1 Sitzungsgeld der Mitglieder des UnabhängSitzungsgeld und Reisekosten

In KraftAmtlicher Text

(1) Den Mitgliedern des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates, im Vertretungsfall deren Ersatzmitgliedern, gebührt für jeden Kalendertag, an dem sie an einer Sitzung teilnehmen, ein Sitzungsgeld von 500 Euro. Durch diese Vergütung wird sämtlicher Zeit- und Arbeitsaufwand abgegolten.

(2) Die Mitglieder (Ersatzmitglieder) haben weiters Anspruch auf Ersatz der angemessenen Reisekosten und Barauslagen nach Maßgabe der Reisegebührenvorschriften des Bundes.