AT · Sprengelverordnung für den Strafvollzug
Sprengelverordnung für den Strafvollzug
Inhalt
- § 0
- § 1 Geltungsbereich
- Erster Abschnitt Erwachsenenstrafvollzug
- § 2 Vollzug von Freiheitsstrafen, deren Strafzeit 18 Monate übersteigt
- § 3 Vollzug von Freiheitsstrafen, deren Strafzeit 18 Monate nicht übersteigt
- § 4 Vollzug an Strafgefangenen und Untergebrachten, die an Lungentuberkulose erkrankt sind
- § 5 Einleitung des Vollzuges, für dessen Durchführung die Außenstelle eines gerichtlichen Gefangenenhauses zuständig ist
- § 6 Vollzug mit Freiheitsentziehung verbundener vorbeugender Maßnahmen
- Zweiter Abschnitt Jugendstrafvollzug
- § 7 Strafvollzug an männlichen Jugendlichen
- § 8
- § 9 Strafvollzug an weiblichen Jugendlichen
- § 10
- § 11 Vollzug mit Freiheitsentziehung verbundener vorbeugender Maßnahmen
- § 12 Erwachsene Strafgefangene und Untergebrachte, die dem Jugendstraf- oder -maßnahmenvollzug unterstellt sind
- § 13 Schlussbestimmung