PZSV · Polizeizeichenschutzverordnung
§ 2 PZSV
Die Anhänge A1 bis A3 enthalten die geschützten grafischen Darstellungen des Begriffs „POLIZEI“ sowie des von den Sicherheitsbehörden und Polizeikommanden geführten „BUNDESADLERS“.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2019-08-28