VwGVG · Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz
§ 39 VwGVGBeschwerdeverzicht
2. Abschnitt Verfahren in Verwaltungsstrafsachen
Der Beschuldigte kann während einer Anhaltung einen Beschwerdeverzicht (§ 7 Abs. 2) nicht wirksam abgeben.
VwGVG · Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz
2. Abschnitt Verfahren in Verwaltungsstrafsachen
Der Beschuldigte kann während einer Anhaltung einen Beschwerdeverzicht (§ 7 Abs. 2) nicht wirksam abgeben.