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Soziale Sicherheit (Moldau) - Durchführu · Soziale Sicherheit (Moldau) - Durchführung

§ 1 Soziale Sicherheit (Moldau) - DurchführuBegriffsbestimmungen

Artikel 1

In KraftAmtlicher Text

In dieser Vereinbarung:

1. ist unter „Abkommen“ das am 5. September 2011 in Chisinau unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Moldau über soziale Sicherheit zu verstehen;

2. werden die übrigen Ausdrücke in derselben Bedeutung verwendet, die ihnen im Abkommen gegeben wird.