WFA-GlstV · WFA-Gleichstellungsverordnung
§ 3 WFA-GlstVVertiefende Abschätzung
Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern nach den Vorgaben in Anlage 2 genauer zu prüfen.