END-VO 2012 · NetzdienstleistungsVO Strom 2012
§ 13 END-VO 2012Erfüllung der Standards
2. Abschnitt Standards
Die in §§ 3 bis 6, 7 Abs. 1 bis 3 sowie §§ 10 bis 12 festgelegten Standards gelten als erfüllt, wenn sie vom Verteilernetzbetreiber in 95 % oder mehr der entsprechenden Fälle je Standard eingehalten werden.