END-VO 2012 · NetzdienstleistungsVO Strom 2012
§ 1 END-VO 2012Regelungsgegenstand
1. Abschnitt Allgemeines
Diese Verordnung bestimmt Standards für Verteilernetzbetreiber bezüglich der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität der gegenüber den Netzbenutzern und anderen Marktteilnehmern zu erbringenden Dienstleistungen sowie Kennzahlen zur Überwachung der Einhaltung dieser Standards.