Verwendung von Erlösen veräußerter Ehren · Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
§ 0 Verwendung von Erlösen veräußerter Ehren
Entschließung des Bundespräsidenten über die Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
StF: BGBl. II Nr. 382/2012
Aufgrund des § 59 Abs. 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2012 , und des § 5 Abs. 1 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 35/2012 , ordne ich an:
Verweist auf
- Verwendung von Erlösen veräußerter Ehren Art. 5
- Verwendung von Erlösen veräußerter Ehren Art. 59