Soziale Sicherheit (Serbien) · Soziale Sicherheit (Serbien)
§ 3 Soziale Sicherheit (Serbien)Persönlicher Geltungsbereich
Artikel 3
Dieses Abkommen gilt
a) für Personen, für die die Rechtsvorschriften eines oder beider Vertragsstaaten gelten oder galten;
b) für andere Personen, soweit diese ihre Rechte von den im Buchstaben a bezeichneten Personen ableiten.