TDBG 2012 · Transparenzdatenbankgesetz 2012
§ 40h TDBG 2012Geltung der übrigen Bestimmungen
Abschnitt 7c Sonderregelungen im Zusammenhang mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022
Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten für Mitteilungen nach § 40g Abs. 1 mit der Maßgabe, dass § 25 Abs. 2 nicht anwendbar ist.